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von Leena  am 30.04.2024, 9:24 Uhr

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Grundsätzlich tritt die Meinungsfreiheit bei unwahren Tatsachenbehauptungen zurück, da unrichtige Informationen nichts zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen können. - sagt zumindest das BVerfG. Deutschland als GmbH ist an sich keine "Meinung", genauso wenig, wie es eine Meinungsäußerung wäre, dass 2+2=6 wäre...

 
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